Ihr Anwalt für Baurecht begleitet alle Phasen des Bauens
Der Anwalt für Baurecht ist kompetenter Ansprechpartner für Bauherren und unterstützt Sie bei Problemen während und nach der Bauphase. Profitieren Sie von den Fachkenntnissen und der Erfahrung des Experten für Baurecht.
Bei Problemen vor, während und nach der Bauphase vertritt der Anwalt für Baurecht Ihre Interessen:
Umfassende Rechtsberatung
Erstellen des Bauvertrags
Prüfen von Verträgen
Unterstützung bei der Beantragung der Baugenehmigung
Formulierung einer Mängelanzeige
Dokumentation von Baumängeln
Hilfe bei Baubehinderungen und Verzug
Begleitung bei der Bauabnahme
Qualitätsprüfung
Durchsetzung von Rechten auf dem Verhandlungsweg oder vor Gericht
Der Anwalt für Baurecht begleitet den gesamten Bauprozess und sollte bereits bei der Erstellung des Bauvertrags einbezogen werden. Das Baurecht betrifft alle Vorgänge, die mit dem Bau oder der Beseitigung von Gebäuden verbunden sind. Zum öffentlichen Baurecht gehören Fragestellungen wie die Beantragung der Baugenehmigung, das Nachbarrecht und Interessen der Allgemeinheit. Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen den Bauherren, den Handwerksfirmen, Baufirmen und Architekten.
Der Bauvertrag definiert genau die Leistungen, die der Bauunternehmer oder der Architekt erbringen. Dabei handelt es sich um Werkverträge, die vom Anwalt für Baurecht rechtssicher formuliert werden, sodass später keine Streitigkeiten entstehen können, weil einzelne Formulierungen einen Spielraum für Interpretationen bieten.
Im Bauvertrag werden außerdem Abschlagszahlungen festgelegt und Qualitätskriterien definiert. Je eindeutiger der Bauvertrag formuliert wurde, desto größer ist die Chance, dass das Bauvorhaben reibungslos und konfliktfrei durchgeführt wird. Die Mandatierung eines spezialisierten Anwalts ist vorteilhaft, denn dieser verfügt über die Expertise und Erfahrung, die für die erfolgreiche Wahrnehmung Ihrer Interessen unverzichtbar sind. Informieren Sie sich in der Rubrik Über uns über die Schwerpunkte der Anwälte unserer Kanzlei.
Die Beantragung einer Baugenehmigung ist unbedingt erforderlich, damit das Bauvorhaben rechtmäßig umgesetzt werden kann.
Das betrifft sowohl die Errichtung von Neubauten als auch den Umbau oder die Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Wird das Bauvorhaben gestartet, ohne dass man vorher die Baugenehmigung erhalten hat, riskiert man Maßnahmen wie einen Baustopp, Zwangsgelder oder sogar die Anordnung eines Abrisses. Der Anwalt für Baurecht prüft den Antrag und stellt sicher, dass dieser den gesetzlichen Anforderungen genügt, die sich aus der Baunutzungsverordnung und dem Bebauungsplan ergeben. Wird der Bauantrag trotzdem abgelehnt, legt der Anwalt für Baurecht Widerspruch gegen die Ablehnung ein und reicht eine Verpflichtungsklage ein, wenn weiterhin keine Baugenehmigung erteilt wird.
Baufehler: Der Anwalt für Baurecht vertritt Ihre Interessen
Jeder kennt die Horrorgeschichten vom „Pfusch am Bau“ und Baufehlern, die dazu führen, dass ein großer wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Nehmen Sie Kontakt mit einem renommierten Anwalt für Baurecht auf, der die Baumängel dokumentiert und vom Bauunternehmen eine Nachbesserung einfordert. Wenn die Leistungsbeschreibung im Bauvertrag eindeutig ist, können Baufehler am einfachsten und unzweifelhaft nachgewiesen werden. Ein regelmäßig zu erstellendes Baustellenprotokoll ermöglicht, Baumängel schnell zu identifizieren und somit den Schaden zu begrenzen und Folgeschäden zu vermeiden. Am Ende des Bauvorhabens ist es wichtig, im Abnahmeprotokoll die Mängel aufzulisten. Der Anwalt für Baurecht setzt Ihre Rechte auf Gewährleistung durch und fordert den Bauunternehmer zunächst zur Nachbesserung auf. Wird der Baumangel nicht behoben, klagt der Anwalt für Baurecht Ihre Forderung auf dem Rechtsweg ein. Außerdem informiert Sie Ihr Anwalt darüber, in welchem Umfang Sie Abschlagszahlungen bei Entdeckung von Baufehlern zurückhalten dürfen.
Benötigen Sie die Unterstützung eines Anwalts für Baurecht? Dann nehmen Sie jetzt mit unserer Kanzlei Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.