Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht stiftet Frieden in Familien

Eine Erbschaft führt häufig zu erbitterten Rechtsstreitigkeiten. Die Vertretung durch einen kompetenten Anwalt für Erbrecht sorgt dafür, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt und wirtschaftliche Nachteile vermieden werden.

Die Mandatierung eines Anwalts für Erbrecht bietet Ihnen entscheidende Vorteile:

  • Vertretung Ihrer Interessen auf dem Wege der außergerichtlichen Verhandlung
  • Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht
  • Vermeidung juristischer und wirtschaftlicher Nachteile
  • Umfassende Rechtsberatung
  • Unterstützung bei der Regelung des eigenen Nachlasses
  • Fundierte Fachkenntnisse
  • Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
  • Schnelle Terminvereinbarung
Natürlich können Sie mit unserer Hilfe ein rechtssicheres Testament erstellen und damit für die Zeit nach Ihrem Tod für eindeutige Regelungen sorgen.

Ein Anwalt für Erbrecht ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es darum geht, die eigene Position bei Erbstreitigkeiten durchzusetzen. Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und für juristische Laien kaum durchschaubar. Empfundene Ungerechtigkeiten führen immer wieder zu langwierigen Auseinandersetzungen und zu dauerhaftem Streit innerhalb der Familie. Nicht selten erschweren europäische Bezüge, wie eine Ferienwohnung im Ausland, für den Laien die richtige Einschätzung. Aus diesem Grund wird der Anwalt für Erbrecht zunächst die Ausgangsbedingungen beurteilen. In vielen Fällen können die Streitigkeiten auf dem Wege der außergerichtlichen Verhandlung beigelegt und ein für alle Seiten annehmbarer Kompromiss gefunden werden. Ist dies nicht möglich wird der Anwalt für Erbrecht Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Darüber hinaus hilft Ihnen ein Anwalt für Erbrecht dabei, Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten unantastbar zu regeln. Auf diese Weise wird Erbstreitigkeiten präventiv vorgebeugt und Sie können sicher sein, dass der Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird. Nichts kann zu mehr Streit führen als ein nicht eindeutiges Testament, das ein Laie als selbstverständlich korrekt empfunden hat.

Erbfolge:
Wer hat ein gesetzliches Recht auf das Erbe?

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt zum großen Teil, wer als Erbe gilt und wie viel jeder Erbe als Erbteil bekommt. Dabei orientiert sich die Erbfolge am Verwandtschaftsverhältnis. An erster Stelle stehen die nächsten Verwandten. Kinder und Enkelkinder haben somit Vorrang vor den eigenen Geschwistern, Eltern, Neffen und Nichten, die wiederum vor Großeltern, Onkel und Tanten in der Erbfolge stehen.

Sind Kinder des Verstorbenen vorhanden, erben weder Eltern noch andere Verwandte, die in der gesetzlichen Erbfolge hinter den Kindern stehen. Ehepartner, Schwägerinnen oder Schwager sowie Schwiegereltern sind keine Verwandten und somit von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Für Ehepartner gilt allerdings das Ehegattenerbrecht. Wenn Sie unsicher sind, wie sich die Erbfolge in Ihrem konkreten Fall auswirkt, sollten Sie die Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht in Anspruch nehmen, der Ihnen alle Zusammenhänge erläutert. Bei allen Fragen - auch schon bei der Erstellung eines Testaments - dürfe Finanzamt und Erbschaftsteuer nicht vergessen werden.

Möchten Sie mehr über die Anwälte in unserem Team erfahren? Dann klicken Sie auf die Rubrik Über uns, wo die Rechtsanwälte sich selbst und die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vorstellen.

Einfluss der gesetzlichen Erbfolge auf die Höhe des Erbes

Die gesetzlichen Bestimmungen des Ehegattenerbrechts schränken das Erbrecht der anderen Verwandten der gesetzlichen Erbfolge ein. Das betrifft auch eingetragene Lebenspartner, die erbrechtlich den Ehegatten weitgehend gleichgestellt sind.
Vom Erbteil des überlebenden Ehegatten hängt dementsprechend die Erbquote der anderen Erben ab. Sind Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte ein Viertel. Sind Verwandte zweiter Ordnung oder die Großeltern erbberechtigt, erbt der Ehepartner die Hälfte. Auch Pflichtteilsrechte oder ein Zugewinnausgleich zwischen Eheleuten können zu beachten sein. Im Einzelfall führt die gesetzliche Erbfolge zu komplexen Situationen, die schwer zu durchschauen sind. Die Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht bringt Klarheit und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolge und etwaiger Pflichtteilsberechtigter zu regeln.

Testament anfechten

Wenn Sie ein Testament anfechten wollen, weil Sie sich ungerechtfertigt benachteiligt fühlen, wird Ihnen der Anwalt für Erbrecht erläutern, ob dafür die Voraussetzungen gegeben sind.
Gute Aussichten bestehen beispielsweise, wenn Sie auf diese Weise Ihren Pflichtteil geltend machen möchten. Der Anwalt für Erbrecht prüft, ob ein triftiger Grund vorliegt, um das Testament anzufechten. Einer dieser triftigen Gründe ist das Vorliegen von Irrtümern oder eine arglistige Täuschung. Nutzen Sie außerdem die Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht, um Ihr eigenes Testament rechtssicher zu verfassen, sodass dieses später nicht angefochten werden kann. Benötigen Sie den juristischen Rat eines Anwalts für Erbrecht oder den Beistand bei einer juristischen Auseinandersetzung? Dann nehmen Sie jetzt mit unserer Anwaltskanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin mit dem Anwalt für Erbrecht.

Das Team der Kanzlei besteht aus Rechtsanwälten, die Mandanten in Frankenthal auf folgenden Rechtsgebieten vertreten:

Erbrecht

Ob beim Aufsetzen eines Testaments oder Einfordern Ihres Erbteils, wir unterstützen Sie!

Baurecht

Baugenehmigung, Baustopp oder Baupfusch: Juristischer Beistand während jeder Phase des Baus.

Familienrecht

Expertise durch Spezialisierung auf eines der wohl sensibelsten Themen und Rechtsgebiete.

Arbeitsrecht

Probleme am Arbeitsplatz lösen wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Versicherungsrecht

Versicherungen handeln nicht immer in Ihrem Interesse – Ihr Anwalt für Versicherungsrecht schon!

Patentrecht

Patente, Marken und andere Schutzrechte können Sie anmelden und schützen lassen - Wir helfen weiter!

Anwaltskanzlei Dr. Busch & Kollegen, Rechtsanwälte
Schlossergasse 4
D-67227 Frankenthal

Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 12:00
Montag – Freitag: 14.00 – 17.00
oder nach Vereinbarung

Telefon: 06233 / 4527
Telefax: 06233 / 4529
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